Datenschutz-Erklärung

Willkommen auf der Website von De Lilse Bergen. Auf dieser Website finden Sie Informationen über unsere Datenschutzerklärung. Siehe auch den Haftungsausschluss und unsere Cookie-Erklärung.

Aktualisiert am 23.03.2022 auf der Grundlage der DSGVO-Gesetzgebung vom 25. Mai 2018

1. Allgemeines

In dieser Datenschutzerklärung erläutern wir, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen als natürlicher Person erheben und verarbeiten. Von nun an sprechen wir immer über Daten über Sie als Bürger oder als andere betroffene Person, wie z. B. Begünstigter, Kontaktperson in einem Unternehmen usw. Ihre Rechte bleiben in welcher Eigenschaft auch immer gleich und unser Vorstand behandelt Ihre Daten mit den gleiche Pflege.

Als staatlicher Dienst gehört VZW De Lilse Bergen zur Gruppe der Provinz Antwerpen. Der Sitz von VZW De Lilse Bergen ist Strandweg 6, 2275 Gierle (Lille). 

Weitere Informationen zu den Aktivitäten finden Sie auf www.lilsebergen.be oder wenden Sie sich an dpo.lilsebergen@lilsebergen.be.

VZW De Lilse Bergen ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.

2. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet VZW De Lilse Bergen?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine Person beziehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden können.

Einige Beispiele für personenbezogene Daten, die wir erheben, sind:

  • Identifikationsdaten wie Ihr Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, elektronische Identifikationsdaten wie Ihre private und öffentliche IP-Adresse, Cookies;
  • Persönliche Merkmale wie Ihr Geburtsdatum, Familienstand, Geschlecht;
  • Finanzdaten wie Ihre Bankkontonummer, Daten zu Schulden und Ausgaben oder zu Ihrer Zahlungsfähigkeit;
  • Daten zur Zusammensetzung der Familie, wie z. B. die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder;
  • Ihre Nationalregisternummer, die die Gruppe nur verwenden wird, wenn sie hierfür eine ausdrückliche Genehmigung vom Sektorausschuss des Nationalregisters erhalten hat oder wenn wir uns auf den Königlichen Erlass vom 27. Februar 1985 berufen können, wonach die Provinzgouverneure und ständigen Deputationen der Provinzräte , wird der Zugang zum Nationalen Register natürlicher Personen oder der Königliche Erlass vom 8. Januar 1988 gewährt, der die Provinzgouverneure und die ständigen Deputationen der Provinzräte ermächtigt, die Identifikationsnummer des Nationalen Registers natürlicher Personen zu verwenden. In jedem Fall werden wir Ihre nationale Registernummer niemals rechtswidrig verwenden;
  • Berufsbezogene Daten wie z. B. Ihr Lebenslauf;
  • Fotos und alle Arten von Bildmaterial, das wir auf unseren Domains und während unserer Aktivitäten sammeln;

3. Was machen wir mit Ihren personenbezogenen Daten?

Wir müssen eine gültige Rechtsgrundlage haben, um Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten, je nach Zweck können wir uns auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen stützen.

Zweck(e)

Rechtliche Grundlage

 

Rechtliche Verpflichtung

    überörtliche Aufgabenstellung

    Zusammenarbeit mit und Unterstützung lokaler Behörden

     

    Landeserlass

     

    Streitbeilegung

    Kontrolle am Arbeitsplatz

    Lieferantenmanagement

    Kundenmanagement

    Archivverwaltung

    Verwaltungserlass

    Organisation von Landtagswahlen

    Wahlgesetzbuch

    Lokale und provinzielle Wahldekrete

    Beantwortung der Betroffenenrechte

    DSGVO-Verwaltung

    Kundenverwaltungssystem

    Arbeitsplan

    Kontrolle am Arbeitsplatz

    DSGVO (Wahrung der Genauigkeit personenbezogener Daten)

    Lieferantenmanagement

    Wirtschaftsgesetzbuch (2. Kapitel: Rechnungslegung)

    Lieferantenmanagement

    Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (17. Juni 2016) und zugehörige Verordnungen, Entscheidungen und Rundschreiben

    Banken, Kredite und alle Arten von Versicherungen

    Versicherungsgesetz (4. April 2014)

    Zugang zum Nationalregister und Nutzung der Nationalregisternummer

    KB 27. Februar 1985

    KB 8. Januar 1988

    Steuern einziehen, einen Bericht erstellen, Betrug aufdecken.

    Landeserlass

    Einkommensteuergesetzbuch

    Dekret vom 30. Mai 2008 über die Festsetzung, Erhebung und Anfechtung von Provinz- und Gemeindesteuern

    Zusammenarbeit mit Kommunen rund um Wasserläufe

    Gesetz über nicht schiffbare Wasserstraßen (28. Dezember 1967)

    Management von nicht schiffbaren Wasserstraßen, Überschwemmungs- und Projektgebieten der Provinz, Bearbeitung von Beratungen und Genehmigungsanträgen, Bearbeitung von Beschwerden, Vorbereitung von Akten, Eidesleistung, ...

    Poldergesetz (3. Juni 1957)

    Vollzug im Rahmen der Umweltvollzugsverordnung

    Die Umweltvollzugsverordnung

    Registrierung von Umweltgenehmigungen

    Verordnung über Umweltgenehmigungen vom 25. April 2014

    Dekret der flämischen Regierung vom 27. November 2015 zur Umsetzung des Umweltgenehmigungsdekrets vom 25. April 2014

    Beantwortung von Bürgerfragen im Rahmen von Open Government

    Livestreaming des Provinzrats

    Gesetz über die öffentliche Verwaltung

    Erstellen von räumlichen Ausführungsplänen

    Ausarbeitung einer Landesraumordnung

    Kundenmanagement

    Administrative Unterstützung PROCORO

    Folgeverfahren vor Verwaltungsgerichten

    Flämischer Codex Raumplanung

    Beratung durch die Verordnungsbehörde

    Flämischer Codex Raumplanung

    Dekret allgemeine Bestimmungen Umweltpolitik

    Archivverwaltung

    Archivgesetz vom 24. Juni 1955

    Regierung - Genehmigungen

    Umweltdekret

    Regierung - Genehmigungen

    Lotteriegesetz vom 31. Dezember 1851

    Justiz und Polizei - Erstellung der Provinzliste der Geschworenen

    Gerichtsgesetzbuch, Art. 228: „Die Ständige Deputation erstellt die Liste der Geschworenen der Provinz und sendet sie vor dem 1. Juni mit den gleichen Formularen an den Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Hauptstadt der Provinz. [...] “ und das beiliegende Rundschreiben

    Durchführung von Enteignungen für die Landespolitik (Immobilientransaktion)

    Flämischer Enteignungserlass vom 24. Februar 2017, Art. 11: „Der Enteignungsplan enthält die Namensnennung der Eigentümer“

    Notariat für organisches Recht, Kunst. 11/12 - bei notariellen Urkunden muss der Notar die Identität hinreichend sicher feststellen

    Kontrolle am Arbeitsplatz

    Gesetz über private und besondere Sicherheitsvorschriften (2. Oktober 2017)

    Arbeitsplatzkontrolle - Sicherheit

    Verwaltung des Kameraüberwachungssystems

    Gesetz zur Regelung der Installation und Nutzung von Überwachungskameras (21. März 2007)

    Bekämpfung von Betrug und Kundenverletzungen

    Sozialstrafgesetzbuch (6. Juni 2010)

    Arbeitsplatzkontrolle - Verlorene und gefundene Gegenstände registrieren

    Gesetz über Gegenstände, die außerhalb von Privateigentum gefunden oder auf öffentlichen Straßen zur Vollstreckung von Räumungsverfügungen platziert wurden (30. Dezember 1975)

    Schutz der Gesellschaft, des eigenen Sektors oder der eigenen Organisation (Erstellen eines Asbestinventars)

    Dekret zur Änderung verschiedener Bestimmungen von Titel X des Dekrets vom 5. April 1995 über allgemeine Bestimmungen zur Umweltpolitik und des Dekrets vom 23. Dezember 2011 über die nachhaltige Bewirtschaftung von Stoffkreisläufen und Abfällen (29. März 2019)

    Studentische Verwaltung

    Schülerführung

    Erlass über die Schülerberatung im Primarbereich, im Sekundarbereich und in den Zentren für Schülerberatung

    Kontrolle am Arbeitsplatz: Bestellung von Domänenwächtern

    Field Code, mit den jüngsten Durchführungsverordnungen

    Kontrolle am Arbeitsplatz: Erstellung von PVs durch Domänenwächter

    Gesetz zur Einrichtung der Funktion der Gemeinschaftswache

    Rundschreiben zur Erläuterung der Funktion der Gemeindewache und der Einrichtung der Gemeindewache

    Behörde zur Erstellung von GAS-Bußgeldern und PVs

    Kundenverwaltung: Erstellung des Datenregisters und Disposition des Mobilitätszentrum-angepassten Transports

    Ministerialerlass zur Anordnung eines garantierten Transports

 

Aufgabe von öffentlichem Interesse

    Erstellung von räumlichen Studien der Provinzen, die sich aus politischen und strukturellen Plänen oder räumlichen Umsetzungsplänen ergeben

    Organisation interprovinzieller Beratungsmomente

    Politiker über überörtliche Aufgabenvertretung informieren

    Kundenmanagement

    Verkehrsuntersuchung

Aufgabe von öffentlichem Interesse

 

Zustimmung

    Mitgliederverwaltung

    Lieferantenmanagement

    Studentische Verwaltung

    Zusammenarbeiten

    Partnerschaften pflegen

    Projektunterstützung

    Zuschüsse

    Alle Arten von Immobilientransaktionen

    Miete und Vermietung

    Kundenmanagement

    Auswahl und Verwaltung von neuem Personal

    Auswahl externer Berater

    Verwaltung von Werkstudenten und Interims

    Bearbeitung von Forderungen aller Art

    Freiwillige Verwaltung

    Verarbeiten von Grundbuchdaten auf Antrag von Gemeinden

Zustimmung

 

Genehmigung

    Tagesgeschäft

    Kundenmanagement

    Arbeitsplan

    Erfassen und verwalten Sie Filmmaterial

    Mitgliederverwaltung

    Historische Recherche/Marktforschung

    Service für den professionellen Bereich

    Vernetzung

    Lieferantenmanagement

    Versand von Newslettern, Publikationen, Pressemitteilungen, ...

    Überörtliche Beratung (von Kommunen zu Bürgern)

    Besucherregistrierung

    Austausch von Pressekontakten

Genehmigung

4. An wen werden wir Ihre personenbezogenen Daten weitergeben?

Innerhalb der Gruppe Provinz Antwerpen

Um ihre jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten festzulegen, haben die verschiedenen Unternehmen innerhalb der Gruppe der Provinz Antwerpen eine Verarbeitungsvereinbarung mit der juristischen Person der Provinz Antwerpen abgeschlossen.

Die Gruppe der Provinz Antwerpen verarbeitet gemeinsam die in der zentralen Kundendatenbank gesammelten Daten. Die Kundendatenbank besteht aus Informationen, die wir direkt erhalten, wenn Sie sich online für eine Aktivität anmelden oder einen Newsletter abonnieren. Beispielsweise übermitteln Sie uns Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten. In der zentralen Kundendatenbank werden die Kontaktdaten unserer Kunden (Bürger, Schulen, Firmen, Vereine, …) in einem Kontaktformular geführt und mit dem Betrieb unserer Dienste verknüpft (Relational Information). Auf diese Weise möchte die Gruppe Provinz Antwerpen die Beziehung zu ihren „Kunden“ verbessern und gezielter und persönlicher kommunizieren.

Die auf dem Kontaktformular angegebenen Kontaktdaten stehen den verschiedenen Stellen zur Konsultation zur Verfügung. Die relationalen Informationen (Zwecke und Dateien) sind nur den betroffenen Diensten zugänglich. Ihre personenbezogenen Daten auf dem Kontaktformular dürfen nur im Rahmen der Zwecke verwendet werden, für die Sie Ihre Einwilligung erteilt haben, oder zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe von öffentlichem Interesse oder im Rahmen der Erfüllung einer a juristische Aufgabe.

An Dritte

Die Unternehmen der Gruppe der Provinz Antwerpen werden Ihre Daten nicht an Unternehmen oder Einzelpersonen verkaufen oder vermieten, die nicht Teil der Gruppe der Provinz Antwerpen sind. Die Gruppe Provinz Antwerpen betrachtet Ihre Daten als vertrauliche Informationen.

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter, wenn dies im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben im öffentlichen Interesse oder denen der Dritten, die die Daten erhalten, erforderlich ist. Die Provinz Antwerpen prüft immer, ob diese Parteien berechtigt sind, Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten, bevor sie diese übermittelt.

Bei Bedarf teilen wir Ihre personenbezogenen Daten mit:

  • Professionelle Berater
  • Regierungsdienstleistungen
  • Gerichts- und Polizeidienste
  • Arbeitgeber oder Geschäftsbeziehungen
  • Registrierte Person
  • Gerichts- und Polizeidienste,
  • Private Parteien wie Veranstaltungsteilnehmer, Ingenieurbüros,

Die Konzernprovinz Antwerpen zieht gelegentlich einen externen Auftragsverarbeiter hinzu. Das bedeutet unter anderem, dass wir Daten für einige Aufgaben oder Ermittlungen vorübergehend an Dritte weitergeben. In diesem Fall wird die Gruppe der Provinz Antwerpen stets dafür sorgen, dass Ihre Daten vertraulich behandelt und auf sichere Weise verwendet werden. Die Unternehmen der Gruppe Provinz Antwerpen legen dies immer vertraglich mit diesen Auftragsverarbeitern fest. Beispielsweise dürfen diese Auftragsverarbeiter Ihre Daten niemals von sich aus verwenden, und Ihre Daten müssen gelöscht werden, sobald diese Auftragsverarbeiter den Auftrag abgeschlossen haben.

Für den Fall, dass die von der Provinz Antwerpen beauftragten Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeiten, stellt die Provinz Antwerpen in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen durch vertragliche oder andere Maßnahmen sicher, dass diese Daten einen angemessenen Schutz genießen Schutzniveau, das mit dem Schutz vergleichbar wäre, den sie im EWR genießen würden.

Wenn es für unseren täglichen Geschäftsbetrieb erforderlich ist und immer unter Einhaltung der Datenschutzgesetze, gibt die Provinz Antwerpen personenbezogene Daten auch an Parteien wie Anwalts- und Inkassobüros, Banken und Versicherungsgesellschaften weiter.

5. Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten?

VZW De Lilse Bergen legt Wert auf Privatsphäre und verpflichtet sich daher, Ihre personenbezogenen Daten mit größtmöglicher Sorgfalt zu schützen und personenbezogene Daten nur auf faire und rechtmäßige Weise zu verarbeiten.

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen sorgfältig behandelt.

VZW De Lilse Bergen verpflichtet sich, alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die bereitgestellten und gesammelten personenbezogenen Daten vor Zerstörung, Verlust, unbeabsichtigter Veränderung, Beschädigung, versehentlichem oder unrechtmäßigem Zugriff oder jeder anderen unbefugten Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen.

6. Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?

VZW De Lilse Bergen stellt sicher, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht länger als zur Erreichung der oben genannten Verarbeitungszwecke erforderlich aufbewahrt werden.

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Aufbewahrungsfristen:

  • Akten zu Eingangsrechnungen sind zehn Jahre aufzubewahren, danach zu vernichten;
  • Das Posteingangs- und -ausgangsverzeichnis ist zehn Jahre aufzubewahren und danach zu vernichten;
  • Außereuropäische Förderakten werden zehn Jahre aufbewahrt, danach werden sie vernichtet;

Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dieser Datenschutzerklärung, solange wir sie aufbewahren. Als Regierungsbehörde sind wir durch die Verwaltungsverordnung verpflichtet, einen Informationsmanagementplan zu erstellen und diese Fristen ordnungsgemäß einzuhalten.

7. Welche Rechte haben Sie bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre in der Datenschutz-Grundverordnung beschriebenen Rechte auszuüben. Sie können folgende Rechte ausüben:

a) Auskunfts- und Zugangsrecht

Sie haben das Recht, darüber informiert zu werden, ob die Provinz Antwerpen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, und wenn ja, kostenlosen Zugang zu erhalten und eine Kopie der von uns über Sie erfassten personenbezogenen Daten anzufordern.

b) Recht auf Berichtigung

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten falsch oder unvollständig sind, können Sie uns bitten, sie zu berichtigen.

c) Recht auf Löschung

In bestimmten Fällen sieht die Gesetzgebung die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten vor.

Dies ist der Fall, wenn:

  • Ihre personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die wir sie erhoben haben, nicht mehr erforderlich;
  • die Verarbeitung Ihrer Daten ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruht und Sie sich entscheiden, diese zu widerrufen;

Das Recht auf Löschung ist jedoch nicht absolut. Die Provinz Antwerpen hat das Recht, Ihre Daten weiterhin zu speichern, wenn dies unter anderem für Folgendes erforderlich ist:

  • Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung;
  • die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechtsanspruchs.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

In bestimmten Fällen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Wir werden Ihre Daten weiterhin speichern, aber wir werden ihre Nutzung einschränken.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Sie bestreiten die Richtigkeit personenbezogener Daten während des Zeitraums, den die Provinz Antwerpen benötigt, um diese Richtigkeit zu überprüfen;
  • Ihre Daten sind zur Erreichung der Zwecke der Verarbeitung nicht mehr erforderlich, Sie benötigen sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Begründung eines Rechtsanspruchs.

e) Recht auf Portabilität

In bestimmten Fällen haben Sie das Recht, die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, entweder an Sie selbst oder direkt von der Provinz Antwerpen an einen anderen Verantwortlichen übertragen zu lassen, sofern dies technisch machbar ist.

f) Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder eine ähnliche erhebliche Auswirkung auf Sie hat.

Es ist die Politik der Provinz Antwerpen, dass Sie nicht Gegenstand einer Entscheidung sind, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung, einschließlich Profiling, beruht und die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder eine ähnliche erhebliche Auswirkung auf Sie haben kann.

g) Das Recht, Ihre Einwilligung zu widerrufen

Wenn die Verarbeitung durch die Provinz Antwerpen auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie die von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Beispielsweise können Sie sich jederzeit von unseren Newslettern abmelden.

Wie können Sie Ihre Rechte ausüben?

Zur Ausübung Ihrer Rechte nutzen Sie bitte unser Webformular. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Ablauf und den Bedingungen.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird die Provinz Antwerpen Ihre Anfrage so schnell wie möglich beantworten und Sie darüber informieren. Es ist möglich, dass wir zunächst nach zusätzlichen Informationen fragen, um Ihre Identität zu bestätigen und um sicherzustellen, dass die Anfrage von Ihnen stammt.

Die Ausübung Ihrer Rechte ist kostenlos.

In Bezug auf den Newsletter können Sie Ihre Angaben jederzeit über den Link „Präferenzen ändern“ ändern, den Sie in jedem Newsletter finden. Wenn Sie keine Newsletter mehr erhalten möchten, können Sie sich über den „Abbestellen“-Link in jedem Newsletter abmelden.

h) Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der flämischen Aufsichtskommission oder der föderalen Datenschutzbehörde unter Verwendung der folgenden Kontaktdaten einzureichen:

Flämische Aufsichtskommission

Koning Albert IIlaan 15

1210 Brüssel

contact@toezichtcommissie.be

 

Datenschutzbehörde

Drukpersstraat 35

1000 Brüssel

contact@adp-gba.be

 

8. Wie werden Änderungen an der aktuellen Datenschutzerklärung vorgenommen?

Diese Datenschutzerklärung kann geändert werden. Wir werden dies tun, indem wir die aktualisierte Version auf unserer Website veröffentlichen. Wenn wir Änderungen an unserer Datenschutzerklärung veröffentlichen, ändern wir das Datum der „letzten Aktualisierung“ unserer Datenschutzerklärung. Wir empfehlen Ihnen dennoch, unsere Datenschutzerklärung regelmäßig zu lesen.